Allgemeine Geschäftsbedingungen
des TeleCenterGwh e. K.
Nachstehende Bestell-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäfte, soweit sie nicht ausdrücklich in schriftlicher Form abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers, nachfolgend Kunde genannt, verpflichten das TeleCenterGwh e. K., nachfolgend Firma genannt, nicht, auch wenn die Firma ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.
§1. Angebote
und Vertragsabschluß:
Die Bestellung des Kunden gilt als Angebot zum Kaufvertragsschluß
an die Firma. Der Kaufvertrag kommt zustande durch die schriftliche Bestätigung
des Kaufabschlusses durch die Firma. In jedem Falle ist zum Zustandekommen
eines Kaufvertrages die schriftliche Bestätigung der Firma erforderlich. Diese
kann sowohl auf dem Postweg, als auch per FAX oder eMail erfolgen.
Der Kunde ist 2 Wochen lang an sein Angebot gebunden. Nach Ablauf dieser Frist,
die mit dem Zugang der Bestellung bei der Firma beginnt, kann der Kunde sein
Angebot zurücknehmen. Dies muß der Kunde schriftlich tun. Die Rücknahme ist
jedoch wirkungslos, falls beim Zugang der Rücknahme die Firma den Kaufvertrag
bereits schriftlich bestätigt hat.
§2. Preise
und Zahlungsbedingungen:
Der vereinbarte Kaufpreis ist nach Lieferung und
Rechnungserhalt bei Fälligkeit vollständig und ohne jede Abzüge zu bezahlen.
Zahlungen des Kunden werden ausschließlich per Banküberweisung oder per
Lastschrifteinzug entgegengenommen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem
jeweiligen Diskontsatz der europäischen Zentralbank, min. aber 6% als vereinbart.
Weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
Gegenüber dem Kaufpreisanspruch ist jede Aufrechnung ausgeschlossen, mit
Ausnahme von unbestrittenen Gegenforderungen des Kunden.
Die Firma hat nach fruchtloser Mahnung eines
fälligen Rechnungsbetrages das Recht, eine externe Firma mit der Forderungseintreibung
zu beauftragen. Die entstehenden Kosten trägt in vollem Umfang der Kunde.
§3. Lieferung
und Lieferfristen:
Wird eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als 2
Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, der Firma eine angemessene
Nachfrist zu setzen. Unterbleibt die Lieferung innerhalb der Nachfrist, so ist
der Kunde befugt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Firma den
Kaufvertrag zu kündigen. Der Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Firma
wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges beschränkt sich immer auf Vorsatz oder
grobe Fahrlässigkeit der Firma, so daß nur in solchen Fällen seitens der Firma
gehaftet wird.
§4. Abnahme
und Gewährleistung:
Als Abnahme des Kaufgegenstandes gilt die
Entgegennahme der Ware, die der Kunde dem Lieferant/Firma gegenüber schriftlich
bestätigt. Eventuelle Mängel an der Ware müssen auf dem Lieferschein vermerkt
sein. Werden diese nicht vermerkt, so bestätigt der Kunde den Erhalt der Ware
in vereinbarter Qualität und Güte. Das Gewährleistungsrecht des Kunden
beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung. Erst wenn innerhalb angemessener
Frist die Firma nicht erfolgreich nachgebessert hat oder eine Nachbesserung ausgeschlossen
ist, steht dem Kunden das Recht zu, durch eine Ersatzlieferung Gewähr in Anspruch
zu nehmen. Erst wenn Nachbesserungsversuche der Firma oder Ersatzlieferung
nicht zur Beseitigung der Mängel führen, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung
oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Der Kunde hat Mängelanzeigen schriftlich und unverzüglich der Firma
mitzuteilen. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, erlischt die Gewährleistungspflicht
des Firma.
§5. Haftung:
Die Firma übernimmt gegenüber dem Kunden Haftung nur
insoweit, als die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen die Haftung regeln.
Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden beim Abschluß des
Vertrages, Haftung aus positiver Forderungsverletzung oder außervertragliche
Haftung.
Dies gilt nicht, soweit der Firma Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last
liegt. Für den Fall, daß nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma
dem Kunden auf Schadenersatz haftet, beschränkt sich die Höhe der zu leistenden
Entschädigung auf die Höhe des Kaufpreises.
§6. Vertragslösung:
Ein geschlossener Vertrag kann von beiden Teilen
dann gekündigt werden, wenn anzunehmen ist, daß die andere Partei den geschlossenen
Vertrag nicht in vollem Umfang einhalten kann. Dies gilt insbesondere, wenn
anzunehmen ist, daß eine der Parteien zahlungsunfähig ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit
das Konkursverfahren eröffnet wird oder wurde. Hierfür reichen bereits Hinweise
wie z. B. die nicht beantworten der Korrespondenz einer Partei, daß
Überschreiten von Zahlungsfristen um min. 8 Wochen oder ähnliches. Geschlossene
Verträge können in diesem Fall fristlos gekündigt werden. Die Gegenseite ist
dann Verpflichtet, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, den diese durch
das nichterfüllen des Vertrages erleidet.
§7. Transport:
Der Transport zum Kunden erfolgt auf Gefahr und
Rechnung des Kunden.
§8. Eigentumsvorbehalt:
Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen
Bezahlung des Kaufpreises vollständiges Eigentum der Firma. Solange der Eigentumsvorbehalt
der Firma besteht ist auch eine Vermietung oder anderweitige Überlassung des
Kaufgegenstandes an Dritte unzulässig.
Bei Eingriffen von Gläubigern des Kunden, insbesondere bei Pfändung des
Kaufgegenstandes hat der Kunde der Firma sofort schriftliche Mitteilung zu
machen. Eine Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes bedarf, solange der
Eigentumsvorbehalt besteht, der ausdrücklichen Einwilligung der Firma. In einem
solchen Falle sind die aus dem Weiterverkauf dem Kunden zustehenden Forderungen
an die Firma abgetreten.
§9. Provisionsgeschäfte
Werden Provisionsgeschäfte getätigt, so verpflichtet
sich der jeweilige Partner in dem Folgemonat, in dem der Provisionsanspruch
entstanden ist, eine vollständige Provisionsabrechnung zu erstellen und diesen
binnen 14 Tage auszubezahlen.
Kommt ein Partner in Verzug so kann der
Provisionsempfänger diese Abrechnung anmahnen und ab der 2. Mahnung sowohl
Mahngebühren berechnen, als auch eine eigene Abrechnung erstellen, welche dem
Provisionsanspruch möglichst nahe kommen soll.
§10. Erfüllungsort
und Gerichtsstand:
Für alle aus dem Kaufvertrag sich ergebenden Rechte
und Pflichten gilt für beide Teile das für den Sitz der Firma zuständige Gericht
als Gerichtsstand.
§11. Salvatorische
Klausel:
Die Firma behält sich das Recht vor, die
allegemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Gültig ist die jüngste
Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese kann bei der Firma jederzeit
angefordert, bzw. über das Internet eingesehen werden. Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bedingungen unwirksam
sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel
gilt dann durch eine rechtswirksamme Bestimmung ersetzt, die dem
wirtschaftlichen Sinn und Zweck für die Firma am nächsten kommt.