Allgemeine Geschäftsbedingungen

des TeleCenterGwh e. K.

Nachstehende Bestell-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen gelten für alle Geschäfte, soweit sie nicht ausdrücklich in schriftlicher Form abgeändert oder ausgeschlossen werden. Allgemeine Einkaufs- und Lieferbedingungen des Käufers, nachfolgend Kunde genannt, verpflichten das TeleCenterGwh e. K., nachfolgend Firma genannt, nicht, auch wenn die Firma ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.


 


§1.    Angebote und Vertragsabschluß:

 

Die Bestellung des Kunden gilt als Angebot zum Kaufvertragsschluß an die Firma. Der Kaufvertrag kommt zustande durch die schriftliche Bestätigung des Kaufabschlusses durch die Firma. In jedem Falle ist zum Zustandekommen eines Kaufvertrages die schriftliche Bestätigung der Firma erforderlich. Diese kann sowohl auf dem Postweg, als auch per FAX oder eMail erfolgen.
Der Kunde ist 2 Wochen lang an sein Angebot gebunden. Nach Ablauf dieser Frist, die mit dem Zugang der Bestellung bei der Firma beginnt, kann der Kunde sein Angebot zurücknehmen. Dies muß der Kunde schriftlich tun. Die Rücknahme ist jedoch wirkungslos, falls beim Zugang der Rücknahme die Firma den Kaufvertrag bereits schriftlich bestätigt hat.

§2.    Preise und Zahlungsbedingungen:

 

Der vereinbarte Kaufpreis ist nach Lieferung und Rechnungserhalt bei Fälligkeit vollständig und ohne jede Abzüge zu bezahlen.
Zahlungen des Kunden werden ausschließlich per Banküberweisung oder per Lastschrifteinzug entgegengenommen.
Kommt der Kunde in Zahlungsverzug, gelten Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der europäischen Zentralbank, min. aber 6% als vereinbart. Weitergehender Verzugsschaden bleibt vorbehalten.
Gegenüber dem Kaufpreisanspruch ist jede Aufrechnung ausgeschlossen, mit Ausnahme von unbestrittenen Gegenforderungen des Kunden.

Die Firma hat nach fruchtloser Mahnung eines fälligen Rechnungsbetrages das Recht, eine externe Firma mit der Forderungseintreibung zu beauftragen. Die entstehenden Kosten trägt in vollem Umfang der Kunde.

§3.    Lieferung und Lieferfristen:

 

Wird eine vereinbarte Lieferfrist um mehr als 2 Wochen überschritten, so ist der Kunde berechtigt, der Firma eine angemessene Nachfrist zu setzen. Unterbleibt die Lieferung innerhalb der Nachfrist, so ist der Kunde befugt, durch schriftliche Erklärung gegenüber der Firma den Kaufvertrag zu kündigen. Der Schadensersatzanspruch des Kunden gegen die Firma wegen Nichterfüllung oder wegen Verzuges beschränkt sich immer auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der Firma, so daß nur in solchen Fällen seitens der Firma gehaftet wird.

§4.    Abnahme und Gewährleistung:

 

Als Abnahme des Kaufgegenstandes gilt die Entgegennahme der Ware, die der Kunde dem Lieferant/Firma gegenüber schriftlich bestätigt. Eventuelle Mängel an der Ware müssen auf dem Lieferschein vermerkt sein. Werden diese nicht vermerkt, so bestätigt der Kunde den Erhalt der Ware in vereinbarter Qualität und Güte. Das Gewährleistungsrecht des Kunden beschränkt sich zunächst auf Nachbesserung. Erst wenn innerhalb angemessener Frist die Firma nicht erfolgreich nachgebessert hat oder eine Nachbesserung ausgeschlossen ist, steht dem Kunden das Recht zu, durch eine Ersatzlieferung Gewähr in Anspruch zu nehmen. Erst wenn Nachbesserungsversuche der Firma oder Ersatzlieferung nicht zur Beseitigung der Mängel führen, kann der Käufer Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Kaufvertrages verlangen.
Der Kunde hat Mängelanzeigen schriftlich und unverzüglich der Firma mitzuteilen. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, erlischt die Gewährleistungspflicht des Firma.

§5.    Haftung:

 

Die Firma übernimmt gegenüber dem Kunden Haftung nur insoweit, als die Zahlungs- und Lieferungsbedingungen die Haftung regeln. Ausgeschlossen sind insbesondere Ansprüche aus Verschulden beim Abschluß des Vertrages, Haftung aus positiver Forderungsverletzung oder außervertragliche Haftung.
Dies gilt nicht, soweit der Firma Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last liegt. Für den Fall, daß nach diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen der Firma dem Kunden auf Schadenersatz haftet, beschränkt sich die Höhe der zu leistenden Entschädigung auf die Höhe des Kaufpreises.

§6.    Vertragslösung:

 

Ein geschlossener Vertrag kann von beiden Teilen dann gekündigt werden, wenn anzunehmen ist, daß die andere Partei den geschlossenen Vertrag nicht in vollem Umfang einhalten kann. Dies gilt insbesondere, wenn anzunehmen ist, daß eine der Parteien zahlungsunfähig ist oder mit hoher Wahrscheinlichkeit das Konkursverfahren eröffnet wird oder wurde. Hierfür reichen bereits Hinweise wie z. B. die nicht beantworten der Korrespondenz einer Partei, daß Überschreiten von Zahlungsfristen um min. 8 Wochen oder ähnliches. Geschlossene Verträge können in diesem Fall fristlos gekündigt werden. Die Gegenseite ist dann Verpflichtet, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, den diese durch das nichterfüllen des Vertrages erleidet.

§7.    Transport:

 

Der Transport zum Kunden erfolgt auf Gefahr und Rechnung des Kunden.

§8.    Eigentumsvorbehalt:

 

Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vollständiges Eigentum der Firma. Solange der Eigentumsvorbehalt der Firma besteht ist auch eine Vermietung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte unzulässig.
Bei Eingriffen von Gläubigern des Kunden, insbesondere bei Pfändung des Kaufgegenstandes hat der Kunde der Firma sofort schriftliche Mitteilung zu machen. Eine Weiterveräußerung des Kaufgegenstandes bedarf, solange der Eigentumsvorbehalt besteht, der ausdrücklichen Einwilligung der Firma. In einem solchen Falle sind die aus dem Weiterverkauf dem Kunden zustehenden Forderungen an die Firma abgetreten.

§9.    Provisionsgeschäfte

 

Werden Provisionsgeschäfte getätigt, so verpflichtet sich der jeweilige Partner in dem Folgemonat, in dem der Provisionsanspruch entstanden ist, eine vollständige Provisionsabrechnung zu erstellen und diesen binnen 14 Tage auszubezahlen.

Kommt ein Partner in Verzug so kann der Provisionsempfänger diese Abrechnung anmahnen und ab der 2. Mahnung sowohl Mahngebühren berechnen, als auch eine eigene Abrechnung erstellen, welche dem Provisionsanspruch möglichst nahe kommen soll.

§10. Erfüllungsort und Gerichtsstand:

 

Für alle aus dem Kaufvertrag sich ergebenden Rechte und Pflichten gilt für beide Teile das für den Sitz der Firma zuständige Gericht als Gerichtsstand.

§11. Salvatorische Klausel:

 

Die Firma behält sich das Recht vor, die allegemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Gültig ist die jüngste Version der allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese kann bei der Firma jederzeit angefordert, bzw. über das Internet eingesehen werden. Sollte eine oder mehrere vorstehenden Bedingungen unwirksam sein, bleiben die übrigen Bedingungen hiervon unberührt. Die unwirksame Klausel gilt dann durch eine rechtswirksamme Bestimmung ersetzt, die dem wirtschaftlichen Sinn und Zweck für die Firma am nächsten kommt.

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